Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24280
OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15.OVG (https://dejure.org/2015,24280)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.2015 - 2 B 10765/15.OVG (https://dejure.org/2015,24280)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15.OVG (https://dejure.org/2015,24280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG, § 52 Abs 6 S 1 Nr 1 GKG 2004, § 52 Abs 6 S 4 GKG 2004, Art 19 Verf RP
    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlystem für die Beförderung einer Vielzahl von Beamten; Beförderungsbeurteilung auf Basis der Gesamtergebnisse aktueller dienstlicher Beurteilungen; Bei gleichen Noten Beurteilung im Wege der "Einzelexegese"

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,GKG § 52,GKG § 52 Abs 6,GKG § 52 Abs 6 S 1,GKG § 52 Abs 6 S 1 Nr 1,GKG § 52 Abs 6 S 4,LV Art 19,VwGO § 155,VwGO § 155 Abs 4
    Auslese, Auswahl, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Auswertung, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Beförderungsstelle, Besetzung, Besetzungsbericht, Besetzungsvermerk, Besprechung, Bestenauslese, Beurteilung, Beurteilungsfehler, Bewährung, Bewährungszeit, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 9; LV Art. 19; GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahlystem für die Beförderung einer Vielzahl von Beamten; Beförderungsbeurteilung auf Basis der Gesamtergebnisse aktueller dienstlicher Beurteilungen; Bei gleichen Noten Beurteilung im Wege der "Einzelexegese"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen Gesichtspunkten bei der zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern zu treffenden Auswahl beimisst, unterliegt so nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112 [117 f.]).

    Danach wird zwar durch das Prinzip der in bestimmten Zeitabständen wiederkehrenden Regelbeurteilungen die einheitliche Abdeckung eines möglichst gleich langen Zeitraums bezweckt, um so für künftige Personalmaßnahmen - insbesondere Beförderungen - ein Höchstmaß an Chancengleichheit herzustellen ( BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112 ).

    Zum einen gilt der von der Antragstellerin herangezogene Grundsatz, nach dem sich eine Anlassbeurteilung aus den - regelmäßig einen längeren Zeitraum abdeckenden und einheitlicheren - Regelbeurteilungen "entwickeln" muss (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112 ff.), hier gerade nicht.

    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Urteilsabdrucks - insofern in BVerwGE 145, 112 ff. nicht abgedruckt; sowie Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris, dort Rn. 43 ["in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren"]; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, IÖD 2014, 42; NdsOVG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941 ) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10567/14

    Vergabe eines Beförderungsamtes - Bewerbungsverfahrensanspruch - Streitwert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Der Senat hält weiterhin an seiner bereits mehrfach geäußerten Rechtsauffassung fest, nach der diese Verfahrensweise zwingend erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit der Justiz in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten (vgl. zuletzt Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10567/14.OVG -, IÖD 2015, 89).

    Diese Mindestbewährungszeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gleichfalls zulässig (vgl. z.B. Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14.OVG -, AS 43, 68 [73 f.] sowie Urteil vom 3. Februar 2015, a.a.O.).

    Dies ergibt sich u. a. aus dem Urteil des Senats vom 3. Februar 2015 (a.a.O.).

    Damit wurde der weit überwiegende Teil der zur Verfügung stehenden Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 LBesO - im Einklang mit dem Leistungsgrundsatz - unmittelbar nach Leistungsgesichtspunkten, die aus den Gesamtergebnissen der dienstlichen Beurteilungen der Bewerber folgen, vergeben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Februar 2015, a.a.O., Rn. 54).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Diese Mindestbewährungszeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gleichfalls zulässig (vgl. z.B. Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14.OVG -, AS 43, 68 [73 f.] sowie Urteil vom 3. Februar 2015, a.a.O.).

    e) Das in dieser Beförderungskampagne erstmals zur Anwendung gelangte Auswahlverfahren entspricht vollständig den Vorgaben der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14.OVG -, AS 43, 68 [85 ff.] sowie S. 20 ff. BA).

    Zwar trifft es zu, dass nicht unmittelbar aus Leistungsbeurteilungen abgeleitete Auswahlkriterien (sog. Hilfskriterien) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und derjenigen des Senats erst nach erfolgter Auswertung der Leistungsbeurteilungen herangezogen werden dürfen, wozu auch ältere Beurteilungen zählen, die insofern keine Hilfskriterien sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O.; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10648/14.OVG -, AS 43, 68 [84]).

    Die Vergleichbarkeit der hier vorliegenden dienstlichen Beurteilungen ist auch vor dem Hintergrund der Umstellung des Beförderungssystems nach Ergehen des Senatsbeschlusses vom 14. Oktober 2014 (2 B 10648/14.OVG, AS 43, 68 ff.) gegeben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10624/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen; Ausschärfung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach bereits eine Zwischennote im Rahmen einer Beförderungsauswahl dazu führt, dass die jeweiligen Bewerber nicht mehr "im Wesentlichen gleich" beurteilt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57; und vom 14. Oktober 2014, a.a.O.), sind die Ergebnisse der Beurteilungen der Bewerber unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen hinreichenden Differenzierung der Leistungsgesamtergebnisse ("Notenspreizung") taugliche Auswahlinstrumente für die hier anstehenden Beförderungen.

    Es ist im vorliegenden Fall auch nicht zu festzustellen, dass die Beurteilungen der Bewerber für eine Einzelexegese mangels Differenzierung nicht tauglich gewesen wären (vgl. dazu z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10624/14.OVG -, AS 43, 68 [83 f.]).

    Denn ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Senats, nach der den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums gezeigten Leistungen eines Beamten höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08.OVG -, IÖD 2009, 122, sowie Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10624/14.OVG -, AS 43, 68 ff.); Beschluss vom 20. November 2014 - 2 B 10651/14.OVG - ), ist eine Notenanhebung - auch unter Einbeziehung einer Anlassbeurteilung während dieses Zeitraums - möglich und zulässig.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Der Senat hat sich in der Vergangenheit - ebenso wie der für den Bereich der Bundesbeamten zuständige 10. Senat - bereits mit dem Problem sich unterscheidender Beurteilungszeiträume in einer Bewerberkonkurrenz befasst (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. März 2007 - 2 B 10167/07.OVG -, juris, und vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, AS 42, 437 ff. ).

    Eine andere Frage ist es, ob die einem Beamten in seiner Regelbeurteilung attestierte Leistungssteigerung wegen eines zu kurzen Zeitraumes seit der letzten Beurteilung plausibel ist (vgl. zu dieser Problematik allgemein: OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, AS 42, 437 [444 ff.]).

    Richtig ist, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Notenanhebung, die auf der Grundlage von in einem relativ kurzen Zeitraum erbrachten Leistungen erfolgt, einer besonderen Plausibilisierung bedarf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats, wonach bereits eine Zwischennote im Rahmen einer Beförderungsauswahl dazu führt, dass die jeweiligen Bewerber nicht mehr "im Wesentlichen gleich" beurteilt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, ZBR 2014, 57; und vom 14. Oktober 2014, a.a.O.), sind die Ergebnisse der Beurteilungen der Bewerber unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen hinreichenden Differenzierung der Leistungsgesamtergebnisse ("Notenspreizung") taugliche Auswahlinstrumente für die hier anstehenden Beförderungen.

    Im Gegenteil: Aufgrund der von der Senatsrechtsprechung als grundsätzlich erforderlich angesehenen vollständigen Erfassung der Beurteilungsgrundlagen (vgl. Beschluss vom 10. September 2013 - 2 B 10781/13.OVG -, DÖD 2014, 17) bewegt sich der Antragsgegner bei seiner Handhabung für die Vergabe der Beförderungsstellen, bei der er die Anzahl der höchsten und zweithöchsten Bewertungen bei den Einzelmerkmale erfasst, erkennbar innerhalb des ihm nach den vorstehenden Grundsätzen zukommenden Beurteilungsspielraumes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    (1) Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris).

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer dienstlichen Beurteilung nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Dies ist mit Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 124 LV sowie den Rechten des in einer Beförderungskonkurrenz unterlegenen Beamten vereinbar (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG - juris, Rn. 15 ff.).

    Darüber hinaus sind, wie vorstehend bereits ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung Rügen gegen dienstliche Beurteilungen in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren zur Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann beachtlich, wenn der geltend gemachte Fehler offensichtlich ist und bei einem - unterstellten - Vorliegen des behaupteten Beurteilungsfehlers eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, dass sich die Korrektur dieses Fehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs auch zu Gunsten des Antragstellers auswirkt (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 13. Oktober 2011 - 2 B 10936/11.OVG -, vom 18. August 2014 - 2 B 10564/14.OVG - und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, juris, Rn. 17 f. ).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer dienstlichen Beurteilung nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).

    Bei diesen reicht es aus, wenn sich der Beurteiler seine Kenntnisse durch Berichte von unmittelbaren Vorgesetzten oder Dritten verschafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15
    Dies geschah zum einen mit der - nach ständiger verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gebotenen - Heranziehung der von den Bewerbern erzielten Gesamtergebnisse ihrer Beurteilungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38; stRspr).

    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Urteilsabdrucks - insofern in BVerwGE 145, 112 ff. nicht abgedruckt; sowie Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris, dort Rn. 43 ["in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren"]; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, IÖD 2014, 42; NdsOVG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941 ) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15

    Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2007 - 2 B 10167/07

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anfechtung der dienstlichen Beurteilungen

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10498/15

    Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens nach Konkurrentenstreit;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • VGH Hessen, 12.01.1988 - 1 TE 3826/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1992 - 3 B 1247/90

    Statthaftigkeit einer Beschwerde; Kostenentscheidung; Klagerücknahme;

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 5 ME 116/14

    Endrundgehalt als maßgeblicher Bezugspunkt einer Streitwertberechnung

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Systemwechsel bei dienstlichen

    Hieraus folgen besondere Voraussetzungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris, m. w. N.).

    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. August 2016 - 2 B 10648/16 -, juris).

    Die bloße Möglichkeit der Ursächlichkeit einer fehlerbehafteten dienstlichen Beurteilung für die Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung reicht insofern nicht aus (zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris).

    Sofern die Antragstellerin ihren Überlegungen statt des Beurteilungsmaßstabes aus Ziffer 7.1 der BeurteilungsVV die Note zugrunde legt, die sich unter Anwendung der vom Antragsgegner verwendeten Tabelle bei einer reinen Umrechnung der bisherigen Note in das neue System ergäbe und hiervon ausgehend eine Leistungssteigerung für nicht nachvollziehbar hält, verkennt sie darüber hinaus, dass ein Grundsatz, wonach eine Regelbeurteilung aus einer Anlassbeurteilung zu entwickeln ist, nicht existiert (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 6/17

    Bezug beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter auf das

    Siehe zur Pflicht des Dienstherrn, frühere dienstliche Beurteilungen heranzuziehen, BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris, Rn. 23, vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15, und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris, Rn. 31, 72, und Beschluss vom 9. Juli 2012 - 1 B 1317/11 -, juris, Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23. Januar 2017 - 4 S 2241/16 -, juris, Rn. 6, 9, und vom 25. Februar 2016 - 4 S 2060/15 -, juris, Rn. 43; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris, Rn. 54; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris, Rn. 16.
  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen

    Hieraus folgen besondere Voraussetzungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, Rn. 29 ff., juris, m. w. N.).

    (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015, a. a. O, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten - also seinen Leistungen in dem Projekt "Adressverwaltung/Anlagenbuchhaltung" (17.07.2017 - 31.10.2017) - höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

    Hieraus folgen besondere Voraussetzungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, Rn. 29 ff., juris, m. w. N.).

    (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015, a. a. O, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten - also seinen Leistungen in dem Projekt "Adressverwaltung/Anlagenbuchhaltung" (17.07.2017 - 31.10.2017) - höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Hieraus folgen besondere Anforderungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 13. Oktober 2011 - 2 B 10936/11.OVG -, vom 20. November 2014 - 2 B 10686/14.OVG -, vom 25. August 2015 - 2 B 10715/15.OVG - und vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15.OVG, AS 44, 42 [52 ff., 65, m.w.N.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

    Die vom Antragsteller erstinstanzlich gegen die Ergebnisse seiner eigenen bzw. der dienstlichen Beurteilung(en) der Beigeladenen vorgetragenen Rügen sind nicht derart offensichtlich, dass aus ihnen ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bestenauslese im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 LV und § 9 BeamtStG erkennbar wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15.OVG -, juris; sowie Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 2 B 10677/16.OVG, der die hier in Rede stehende Bewerbergruppe betrifft).
  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

    Auch wenn der Senat bei Personenverschiedenheit der Beurteiler und der damit bei verbalen Bewertungen ohne Vorgabe standardisierter Begrifflichkeiten erfahrungsgemäß unterschiedlichen Formulierungen eine Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen durch den Dienstherren anhand der Bewertungen der Einzelmerkmale für grundsätzlich möglich erachtet (vgl. Senatsbeschl. v. 23.09.2015 - 1 B 707/15 - juris Rn. 41; ebenso OVG Rh-Pf, Beschl. v. 02.09.2015 - 2 B 10765/15 - juris Rn. 46 ff.) lässt sich hier bei dem vorzunehmendem Vergleich, der insbesondere wegen unterschiedlicher stilistischer Vorlieben der Beurteilungsverfasser mit besonderer Zurückhaltung und Vorsicht durchzuführen ist, nach der Bewertung der weiteren Einzelmerkmale kein Vorsprung des Beigeladenen vor dem Antragsteller ableiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17

    Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung;

    Siehe zur Pflicht des Dienstherrn, frühere dienstliche Beurteilungen heranzuziehen, BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris, Rn. 23, vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 15, und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris, Rn. 31, 72, und Beschluss vom 9. Juli 2012 - 1 B 1317/11 -, juris, Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23. Januar 2017 - 4 S 2241/16 -, juris, Rn. 6, 9, und vom 25. Februar 2016 - 4 S 2060/15 -, juris, Rn. 43; OVG Bremen, Beschluss vom 22. September 2016 - 2 B 123/16 -, juris, Rn. 54; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris, Rn. 16.
  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 95.15

    Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle

    b) Die Divergenz kann hier auch nicht auf die behauptete Abweichung von den Entscheidungen anderer Obergerichte, beispielhaft wird der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 - (juris Rn. 20) angeführt, gestützt werden.
  • VG Mainz, 16.07.2018 - 4 L 587/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

    Nur wenn auch dies zu keinem Ergebnis führt, kann ausnahmsweise auf Hilfskriterien abgestellt werden, wobei leistungsnähere vor leistungsferneren Kriterien zu berücksichtigen sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2.9.2015 - 2 B 10765/15 -, AS RP-SL 44, 42 und juris Rn. 14 ff.).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung hat sich insoweit wiederum darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat; demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob anhand der Beurteilungen auch eine Einzelexegese mit anderem Auswahlergebnis möglich wäre (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 24.6.2016 - 10 B 10278/16.OVG -, vom 14.9.2017 - 2 B 11207/17.OVG -, juris Rn. 41, vom 27.7.2016 - 2 B 10593/16.OVG -, und vom 2.9.2015 - 2 B 10765/15.OVG -, esovg Rn. 52 f.; auch BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112 und juris Rn. 25; VGH BW, Beschluss vom 15.3.2018 - 4 S 277/17 -, BeckRS 2018, 5085, Rn. 20 ff.).

  • VG Karlsruhe, 28.04.2023 - 2 K 1313/22

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine grenzständige Bebauung;

  • VG Trier, 14.01.2016 - 1 L 3622/15

    Abänderungsantrag im System der einstweiligen Anordnung - Fortsetzung eines

  • VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15

    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und

  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 22 AS 21.40015

    Rücknahme eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO - Kostentragung des Antragsgegners

  • VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17

    Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher

  • VG Kassel, 31.03.2022 - 1 L 681/21
  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2020 - 6 B 909/20

    Stellenbesetzungsverfahren Voreingenommenheit

  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 1045/18

    Zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht